Unter einem Referendum versteht sich eine Abstimmung des Volkes über eine konkrete politische Frage. Es ist eine Form der direkten Demokratie, bei der nicht gewählte Abgeordnete, sondern jeder Bürger über ein Thema entscheidet. Der Begriff stammt aus dem lateinischen (“referendum” = “zurücktragen”) und bedeutet sinngemäß: “etwas zur Entscheidung vorlegen“.
Formen des Referendums
Referenden werden nach Anlass, Rechtswirkung und Initiator in folgenden Arten unterschieden:
Verfassungsreferendum
Ein Referendum über Verfassungsänderungen. In einigen Ländern wie der Schweiz oder Irland kann eine Verfassungsänderung nur mit einem Referendum durchgeführt werden.
Gesetzesreferendum
Um die Bestätigung oder Ablehnung eines Gesetzes in der Bevölkerung zu testen, stimmt diese über ein bereits beschlossenes Gesetz ab.
Obligatorisches Referendum
Beschreibt ein zwingend vorgeschriebenes Referendum, zum Beispiel bei Verfassungsänderungen.
Fakultatives Referendum
Ein Referendum, das durch eine Volksinitiative mit einer bestimmten Anzahl an Unterschriften, einen Parlamentsbeschluss oder eine Regierung abgehalten wird.
Konsultatives Referendum
Das konsultative Referendum ist eine nicht bindende Volksbefragung, mit der die Regierung die Meinung der Bevölkerung einholen kann.
Rechtlicher Rahmen und Ablauf eines Referendums in Deutschland
Auf Bundesebene ist ein Referendum in der Bundesrepublik Deutschland lediglich in einem Fall vorgesehen: Bei einer Neugliederung des Bundesgebiets nach Artikel 29 GG muss die Bevölkerung der betroffenen Gebiete in einem Referendum beteiligt werden. Abgesehen davon sieht die deutsche Verfassung keine allgemeine Volksabstimmung über Gesetze oder politische Entscheidungen vor.
Auf Länderebene sind Volksentscheide in vielen Bundesländern möglich und rechtlich geregelt. Hier können Bürger durch das Sammeln von Unterschriften ein Referendum initiieren. Je nach Landesverfassung und Volksabstimmungsgesetz unterscheidet sich dabei der genaue Ablauf. In der Regel besteht der Prozess aus folgenden Schritten:
- Volksinitiative (formloser Vorschlag)
- Volksbegehren (Sammeln einer festgelegten Zahl an Unterschriften)
- Volksentscheid (Abstimmung durch die wahlberechtigte Bevölkerung)
Vor einem Volksentscheid prüft die jeweilige Landesregierung die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit. Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Abstimmungstermin festgelegt, die Fragestellung verbindlich formuliert und es folgt eine öffentliche Informationsphase.
Durchgeführt wird ein Volksentscheid in geheimer Abstimmung. Damit ein Ergebnis bindend ist, muss meist eine bestimmte Mindestbeteiligung oder Mehrheit erreicht werden.
Beispiele für Referenden
- Brexit-Referendum (2016, Vereinigtes Königreich): Mehrheit der Bevölkerung stimmte für den Austritt aus der EU
- Schweizer Referenden (laufend): Die Schweiz gilt als Musterbeispiel für direkte Demokratie mit mehreren Referenden pro Jahr.