Eine Wahlprognose dient der Vorhersage von Wahlergebnissen im Vorfeld einer Wahl. Hierbei werden neben Umfragewerten auch weitere Daten wie statistische Modelle und soziodemografische Daten herangezogen. Ziel ist es, den Ausgang einer Wahl so genau wie möglich vorherzusagen.
Unterschied zu Umfragen
Auch wenn Umfragen und Wahlprognosen versuchen, das Ergebnis einer Wahl vorherzusagen, gibt es Unterschiede in der Herleitung des Ergebnisses. Während eine Umfrage lediglich die tatsächliche Stimmenauszählung einer eingeschränkten Personengruppe darstellt, werden bei Prognosen weitere Daten zur Auswertung herangezogen. Somit wird eine vorher getätigte Umfrage mit folgenden Daten aufgearbeitet, um ein genaueres Ergebnis zu erzielen:
- statistische Modelle
- Wahrscheinlichkeitsberechnungen
- vergangene Wahlergebnisse
- soziodemografische Daten
Arten von Prognosen
Bei den Wahlprognosen unterscheidet man grundlegend in 3 Arten, welche sich in der Datengrundlage sowie der Herleitung unterscheiden:
Vorwahl-Prognosen
Vorwahl-Prognosen werden vor dem Wahltag veröffentlicht und basieren auf Umfragen, statistischen Modellen, soziodemografische Daten und Wahrscheinlichkeitsberechnungen.
Prognosen am Wahltag (18 Uhr Prognose)
Sie werden am Wahltag um 18 Uhr als erste Hochrechnung nach Schließung der Wahllokale veröffentlicht. Die Ergebnisse stammen aus Wählerbefragungen direkt am Wahllokal (“Exit Polls”).
Hochrechnungen
Hochrechnungen werden nach der Bekanntgabe von Auszählungen am Wahlabend als aktualisierte Prognosen veröffentlicht.
Wer erstellt Wahlprognosen?
Die Herausgabe von Wahlprognosen erfolgt in Deutschland durch verschiedene Institutionen, welche auch für die Erstellung von Hochrechnungen bekannt sind:
- Infratest dimap (ARD)
- Forschungsgruppe Wahlen (ZDF)
- Allensbach
- YouGov
- Forsa
- Civey
- INSA
Rechtliche Regelungen
Für die Herausgabe von Wahlprognosen und Hochrechnungen gibt es in Deutschland rechtliche Regelungen, welche jedoch nur den Wahltag betreffen. Hierbei sieht das Gesetz vor, dass keine Prognosen oder Hochrechnungen vor 18 Uhr am Wahltag veröffentlicht werden dürfen. Dies soll eine Wahlbeeinflussung durch Umfragewerte verhindern.