
Die Erststimme ist ein besonderes Element bei der Bundestagswahl in Deutschland. Bei der Wahl des Bundestages hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet dabei, welche Person aus dem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und direkt in den Bundestag einzieht.
Definition und rechtliche Grundlage
Die Erststimme ist Teil des personalisierten Verhältniswahlrechts, das in Deutschland bei Bundestagswahlen angewandt wird. Sie dient der Wahl eines Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Deutschland ist aktuell in 299 WahlkreiseEin Wahlkreis ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme bei einer Wahl für einen Kandidaten abgegeben. In Deutschland ist der Wahlkreis vor allem bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen relevant. Jeder Wahlkreis entsendet bei einer Wahl eine oder mehrere Personen in das Parlament. Dadurch wird die regionale Vielfalt gesichert und der Wahlkreis im Parlament und... unterteilt. In jedem dieser Wahlkreise treten verschiedene Kandidaten gegeneinander an, wobei nur einer den Wahlkreis durch die meisten Erststimmen gewinnen kann.
Die rechtliche Grundlage für diese Wahlform ist im Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt. Dort steht, dass die Person, mit den meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und direkt in den Bundestag einzieht. Welche Partei die Person angehört und wie viele Stimmen diese erlangt, spielt dabei keine Rolle.
Funktion der Erststimme bei der Bundestagswahl
Mit der Erststimme wird bei der Bundestagswahl nach dem MehrheitswahlrechtDas Mehrheitswahlrecht ist ein Wahlsystem, bei dem politische Mandate lediglich an den Kandidaten vergeben werden, der in einem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen gewinnen konnte. Unabhängig davon, wie viele Stimmen auf andere Parteien oder Personen entfallen sind, zieht nur die Person mit den meisten Stimmen in das Parlament ein. entschieden. Das bedeutet, in jedem Wahlkreis gewinnt die Person, die die relative Mehrheit der Stimmen erlangt. Es genügt somit, eine Stimme mehr als alle anderen Kandidaten zu habe. Eine absolute Mehrheit von 50 % wird nicht benötigt.
Erststimme und Zweitstimme: Der zentrale Unterschied
Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, die Erststimme für eine Person und die Zweitstimme für eine Partei. Dieser Aufbau des Wahlsystems verbindet Elemente der Mehrheits- mit der Verhältniswahl und sorgt für eine ausgewogene Mischung aus direkter Repräsentation und fairer Verteilung der Sitze.
Die Erststimme entscheidet, welcher Kandidat aus dem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und in den Bundestag einzieht. Sie hat somit eine regionale Wirkung. Die Zweitstimme hingegen entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages insgesamt. Von ihr abhängig ist, wie viele Sitze jede Partei im Parlament erhält und bestimmt somit die Mehrheitsverhältnisse.
Diese Trennung schafft eine Balance zwischen individueller und parteipolitischer Repräsentation. Sie erlaubt es Wählern auch strategisch abzustimmen, zum Beispiel, indem sie mit der Erststimme eine Person ihres Vertrauens unterstützen und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. Dies bezeichnet man auch als Stimmensplitting.
Merkmal | Erststimme | Zweitstimme |
Wofür wird sie genutzt? | Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis | Wahl einer Partei (Landesliste) |
Wahlverfahren | Mehrheitswahl | Verhältniswahl |
Einfluss | Bestimmt 299 der Bundestagsmandate | Bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag |
Die Bedeutung der Erststimme für das Wahlergebnis
Auch wenn die Zweitstimme die Zusammensetzung des Bundestages maßgeblich bestimmt, hat die Erststimme einen bedeutenden Einfluss auf die politische Realität in Deutschland. Direkt gewählte AbgeordneteAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. genießen häufig ein hohes Maß an Vertrauen in ihrer Region.
DirektmandateBei Wahlen in Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt. Ein Direktmandat bezeichnet ein Mandat im Parlament, das ein Direktkandidat erhält, da er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat. können in knappen Wahlausgängen entscheidend sein. Außerdem tragen sie dazu bei, dass auch Kandidaten ohne Listenplatz über die Erststimme ins Parlament einziehen können. Das betrifft vor allem Vertreter kleinerer Parteien, die lokal stark verankert sind.
Newsletter
Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.